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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES

Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande.

2. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen der gelieferten Gegenstände von der Beschreibung des Anbots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dieses gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden, soweit dies nicht für die Einholung eines Auftrages notwendig ist. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben, ohne dass Kopien davon zurückgehalten werden.

III. PREISE & ZAHLUNGEN

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich im Inland zuzüglich der am Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer ohne Montage. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Die Ausgabe von Reparaturen oder der Verkauf von Ersatzteilen erfolgen bei Abholung nur gegen Barzahlung. Bei Versand wird der Rechnungsbetrag zuzüglich Versandspesen und Verpackungskosten erhoben.

2. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

3. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat vom fälligen Betrag vereinbart. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, der Firma ge+ka FILM GmbH & Co. KG sämtliche auch außergerichtliche Mahnspesen sowie allfällige Auskunftskosten für seine Ausforschung – sofern er unauffindbar ist – zu ersetzen.

4. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck oder Eigenakzept nicht eingelöst oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erheblich Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ergibt oder besteht aus anderen Gründen erheblicher Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Rechnungen zu fordern, auch soweit hierfür bereits Schecks oder Wechsel gegeben worden sind und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorauskassa zu verlangen oder vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist zurückzutreten. Der Käufer kann die Geltendmachung dieser Rechte durch Stellung einer für uns akzeptablen angemessenen Sicherheit abwenden.

5. Die in Ziffer 8 genannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn über das Unternehmen des Käufers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder wenn das Unternehmen des Käufers aufgelöst oder liquidiert wird, oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht unbedeutenden Umfangs gegen Teile des Vermögens des Käufers eingeleitet werden.

6. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, welche wir anerkannt haben oder welche gerichtlich festgestellt worden sind.

7. Werden vom Käufer Geräte gleicher Type abgenommen, die jedoch nicht zur gleichen Zeit bezahlt werden, wird vereinbart, dass Zahlungen des Käufers an die Firma ge+ka FILM GmbH & Co. KG unabhängig von der Widmung der Zahlung auf jene Geräte anzurechnen sind, die sich nicht mehr im Gewahrsam des Käufers befinden.

IV. LIEFERBEDINGUNGEN

1. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten, wir übernehmen hierfür jedoch keine Gewähr. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist. Sind Aufträge ganz oder teilweise nicht ausführbar, so behalten wir uns vor, diese nach Ablauf von 3 Monaten ohne schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber zu stornieren. Irgendwelche Schadensersatzansprüche kann der Käufer aus der verzögerten oder unterbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.

2. Werden wir an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegende Umstände gehindert, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), so verlängert sich der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, usw., gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Vor- und Zulieferanten eintreten. Im Falle der Verlängerung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung stellt. Für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder von Unvermögen aus solchen Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

3. Im Fall einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer im Fall des Verzuges, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist , ein Rücktrittrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Folgeschadens, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

V. VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG & ABNAHME

1. Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht die teilweise Erfüllung für den Empfänger erkennbar keinen Wert hat.

2. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Versendung auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.

4. Die Ansprüche wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht sofort nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich, im Einzelnen angezeigt werden.

5. Retourwaren werden ohne vorherige Zustimmung von ge+ka FILM GmbH & Co. KG nicht angenommen.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Nebengebühren unser Eigentum.

2. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Barzahlung verkauft werden, geht der Eigentumsvorbehalt auf den Kaufschilling bis zur Höhe des Wareneinkaufspreises zuzüglich Umsatzsteuer über.

3. Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und anderweitig freihändig zu veräußern sowie die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten. Vor Durchführung eines Freihandverkaufes werden wir den Wert der Kaufsache durch einen Sachverständigen erheben und dem Käufer Gelegenheit geben, Kaufinteressenten namhaft zu machen.

4. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetreten Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen.

5. Übersteigt der Wert der für uns insgesamt bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

VII. GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG

1. Wir gewähren die Verwertung einwandfreien Materials und sorgfältigen Verarbeitung der von uns vertriebenen Geräte. Für Mangel des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt: Wir leisten Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei ist von Material- und Verarbeitungsfehlern, die seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich dem Gewährleistungsgesetz konform.

2. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3. Durch etwa seitens der Käufers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Dritte erfüllt eigene Gewährleistungspflichten.

4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Der Käufer verpflichtet sich bei Inverkehrbringen der Ware an den Verbraucher vor Aushändigung der Ware diese auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, den Verbraucher derart über die Ware zu informieren, und vor allfälligen, mit der Ware verbunden Gefahren zu warnen, dass eine Haftung gegenüber dem Verbraucher nach dem Produkthaftungsgesetz nicht eintreten kann.

6. Eine Haftung unsererseits für Sachschäden, die gemäß Produkthaftungsgesetz beim Käufer (Händler, Unternehmer) auftreten, wird ausgeschlossen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

2. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Käufer und uns wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Graz vereinbart.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich mit Ausnahme des UNCITRAL-Kaufrechts und des einheitlichen Kaufgesetzes. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

5. Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich.

6. Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

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